Der Kurort ist bayerisches Staatsbad, ältester Gradierstandort Europas und hat den ältesten Golfplatz Bayerns (1911). Bad Kissingen besitzt das wohl größte Ensemble historischer Kurbauten, die um den Kurgarten, insbesondere unter Ludwig I., im bayerischen Klassizismus errichtet wurden. April 1883 Kissingen) ist eine Große Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken und liegt im Tal der Fränkischen Saale am südlichen Rand der Vorrhön
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
22.619 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97688
Vorwahlen
0971, 09736
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburgerhaus, Altenburgerhaus
Gemeinde Bad Kissingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Aufstellung des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ in Garitz, mit gleichzeitiger 21. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Städtebauliche Neuordnung für das ehemalige Gelände der Gärtnerei Zaak an der Oskar-von-Miller-Straße, Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter“ und 22. Änderung des Flächennutzungsplans, öffentliche Auslegung vom 12. August 2024 bis 13. September 2024.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sondergebiet Kurgebiet, insbesondere die 6. Änderung für den Bereich Cup Vitalis und Kurhausstraße 17.
- Änderung des Bebauungsplans für das Sportgelände Reiterswiesen und Grünordnungsplan.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.